Tollwut

Tollwut

20.10.22

Über Tollwut spricht man nicht mehr oft in der Schweiz. Dies, obwohl es sich dabei laut WHO um eine der tödlichsten Infektionskrankheiten der Welt handelt. Täglich sterben schätzungsweise 160 Menschen an dieser immer noch weit verbreiteten Krankheit. Und doch wäre der Schutz dagegen so einfach. Denn seit langem gibt es eine wirksame Immunisierung, die jeden schützen könnte (Impfung zum ersten Mal 1885 angewandt). Die meisten Fälle werden in Afrika und in Asien verzeichnet. Doch durch die zunehmende Globalisierung sind auch wir nicht davor gefeit, dass sich diese Krankheit bei uns wieder ausbreiten könnte. Uns schützen im Moment sehr strenge Richtlinien und die Impfpflicht, welche besteht, wenn man mit dem Hund über die Schweizer Grenze reist. Aber erst mal von Anfang an.

Tollwut ist eine zoonotische Viruserkrankung, die zur Gattung der Lyssaviren gehört. Sie kann, wie das Wort Zoonose bereits sagt, wechselseitig zwischen Tieren und Menschen übertragen werden. Die Viren verursachen eine Entzündung im Gehirn und im Rückenmark. Tollwut gibt es schon sehr lange. Nur wenigen Ländern ist es bisher gelungen, die Tollwut auszurotten. Dies geschah durch flächendeckende Wildtier-Schluckimpfungen. Füchse galten in unseren Breitengraden als Hauptüberträger. Mit der Impfung der Tiere konnte das Virus besiegt werden. Dennoch ist das Virus weiterhin in 150 Ländern endemisch. Oft sind dort Hunde die grösste Übertragungsquelle. Zum Teil sind es aber auch Waschbären, Wölfe, Frettchen oder Fledermäuse (u.a.). Durch die vernetze Welt heutzutage kann es immer dazu kommen, dass die Krankheit eingeschleppt wird.

Die Schweiz gilt seit 1999 als Tollwutfrei. Deswegen ist mittlerweile eine Impfung für unsere Hunde freiwillig, aber dennoch weiterhin empfohlen. Verlässt man die Schweiz, muss der Hund eine gültige Tollwutimpfung vorweisen können. Für einige Länder muss zudem mit einer Titer-Bestimmung einen gewissen Grenzwert der Antikörper bewiesen werden.

Das Virus wird in der Regel vom Tier auf den Menschen übertragen. Dass da Virus von Mensch zu Mensch weitergegeben wird, ist sehr selten. Meist betrifft die Infektion Säugetiere, selten können sich auch Vögel anstecken. Die Infektion erfolgt über den Kontakt mit Speichel eines infizierten Lebewesens. Kommt der Speichel in die Blutbahn, zum Beispiel durch eine offene Wunde oder einen Biss, oder in Kontakt mit Schleimhäuten, gelangen die Viren in den neuen Körper. Dort gelangen sie ins Rückenmark und ins Gehirn, von wo sich das Virus im ganzen Körper ausbreiten kann. Die Inkubationszeit beträgt zwischen zwei und zehn Wochen. Je näher der Eintritt der Viren am Gehirn liegt, umso schneller geht es. Bricht dann die Krankheit aus, führt sie in der Regel zwischen einem Tag und einer Woche zum Tod.

Besteht ein Verdacht auf eine Infektion mit dem Tollwut-Virus wird die Wunde sofort gesäubert und ausführlich gereinigt. Zusätzlich wird eine Behandlung mit einer PEP (Postexpositionsprophylaxe) versucht. Bei sofortiger Behandlung kann ein Ausbruch der Krankheit manchmal verhindert werden. Hunde, die sich infiziert haben könnten, werden nicht behandelt, wenn sie nicht geimpft sind. In diesem Fall sehen die Bestimmungen eine Euthanasie des Tieres vor. Ist der Hund geimpft, kann der Amtstierarzt entscheiden, wie weiter verfahren wird. In der Regel wird dann eine Quarantäne für mehrere Monate angeordnet. Ist die Krankheit erst ausgebrochen, verläuft sie fast immer tödlich, denn es gibt keine Behandlungsmöglichkeiten.

Bei Tollwut denken wir meist an ein zähnefletschendes Tier mit Schaum vor dem Mund. Doch in Wirklichkeit hat Tollwut zwei Gesichter und viele verschiedene Symptome können auftreten. Die Krankheit verläuft in drei Phasen, die verschiedene Symptome aufweisen.

1. Phase:

  • Fieber
  • Durchfall
  • Erbrechen
  • leichte Wesensveränderungen

2. Phase:

  • Stimmungswechsel
  • Sensitivität auf Luft, Wasser und Licht
  • Lethargie
  • Rückzug/Schreckhaftigkeit
  • Aggression
  • Nervosität/ starke Unruhe
  • Muskelzuckungen
  • Maulsperre
  • Speichelfluss
  • starke Wesensveränderungen
  • heraushängende Zunge
  • Dauerbellen

3. Phase:

  • Muskelkrämpfe
  • starke Lähmungserscheinungen
  • Koma
  • Tod

Besonders in der zweiten Phase kristallisiert sich heraus, dass es widersprüchliche Symptome gibt. Deswegen unterscheidet man zwischen der «stillen Wut» (lethargisch, still, zurückgezogen…) und der «rasenden Wut» (aggressiv, nervös…).

Eine genaue Diagnose wird meist erst post mortem durch eine Gewebeprobe gestellt. Davor wird durch das Aufrollen der Verlaufsgeschichte, der Anamnese, eine Wahrscheinlichkeit der Ansteckung bestimmt. Durch den schlimmen Verlauf und der hohen Letalität ist Tollwut in der Schweiz meldepflichtig. Zum Glück kommt es sehr selten zu einem Fall. Und damit das so bleibt, muss wohl eine sehr strenge Handhabung der Fälle weitergeführt werden. Es gilt für Menschen bei möglichem Kontakt mit einem infizierten Tier, sich schnellstmöglich in ärztliche Behandlung zu begeben. Ist ein Hund möglichweise in den Kontakt mit dem Virus gekommen, sollte auch dieser schnell zum Tierarzt gebracht werden. Begegnet man einem Tier, das die obengenannten Symptome zeigt, hält man besser Abstand und informiert die zuständigen Behörden. Wildtiere, die mit Tollwut infiziert sind, können ihre normale Scheu vor Menschen verlieren und aussergewöhnlich zutraulich sein. In diesem Fall sollte man sich und allenfalls auch den eigenen Hund in Sicherheit bringen.